In der vorliegenden Arbeit wurden Erfolgskontrollen für zwanzig ausgewählte Aufforstungs- und Sukzessionsmaßnahmen durchgeführt. Mit diesen Maßnahmen sollen die durch den Ausbau der BAB 9 verursachten Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft kompensiert werden.

Die Plankontrolle ergab, dass nur für ein Fünftel der Gesamtfläche standortgerechte Waldgesellschaften beplant wurden. Dennoch stockt auf der Mehrzahl der Flächen zumindest ein Anteil standortgerechter Baumarten, weil die Wald-gesellschaften durch die Pflanzung unnatürlich breiter Artenspektren etabliert wurden. Von den gepflanzten Bäumen war nach zwei bis drei Jahren ein Viertel bereits abgestorben. Hierbei zeigten sich flächen- und artbezogen große Unterschiede. Fast durchweg sehr hohe Ausfälle waren nur bei der Buche zu verzeichnen, die nur auf einer der Flächen waldbildend sein wird.

Dies ergaben die zur Beurteilung der Naturnähe und Kompensationswirkung der zu erwartenden Bestände erstellten Entwicklungsprognosen. Für die übrigen gepflanzten Hauptbaumarten ist trotz ebenfalls hoher Ausfälle dagegen wegen sehr geringer Pflanzabstände von der Erreichung geschlossener Bestände auszugehen. Auch bei Betrachtung langer Zeiträume ist keine vollständige Verdrängung der standortfremden Arten zu erwarten. Deren Pflanzanteil bestimmt somit die Naturnähe der zu erwartenden Wälder. Auf hundertjährige Sicht werden über zwei Drittel der bepflanzten Fläche naturnahe Bestände aufweisen.

Das Entwicklungsziel der Begleitplanung wird also weitgehend erreicht. Zur Erreichung der angestrebten Kompensationswirkungen sind die Aufforstungen der Ackerflächen jedoch kein geeignetes Instrument. So wird die erforderliche CO2-Bindung nur zu einem Bruchteil erreicht. Für einige Schutzgüter sind sogar Verschlechterungen zu erwarten.

Eine für die Maßnahmen durchgeführte Effizienzkontrolle ergab, dass beachtliche Einsparpotentiale bestehen. Mit solcherart eingesparten Investitionsmitteln müssten zusätzliche Maßnahmentypen realisiert werden. Zu denken ist hierbei vor allem an Entsiegelungen, um die Ungunstwirkungen der Aufforstungen zu verringern. Zudem versprächen Flexibilisierungen bei Flächenauswahl und Zuständigkeiten größeren Kompensationserfolg.