Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, anhand der Begleitplanung zum Ausbau eines Teilabschnittes der BAB 9 exemplarisch für die beiden weithin mengen- und flächenmäßig bedeutendsten Maßnahmentypen, nämlich für Aufforstungs- und Sukzessionsflächen, nicht nur die Qualität der Planung und die plangemäße Herstellung zu prüfen, sondern auch zu untersuchen, inwieweit die Maßnahmen die ihnen zugeschriebenen Funktionen erfüllen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, für die Maßnahmenflächen Entwicklungsprognosen zu formulieren, da die Kompensationswirkung gerade von Waldbegründungen sich erst mit der Zeit entfaltet und umsetzungsnah noch kaum quantifizierbar ist.

Zudem sollen Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Maßnahmen angestellt werden, da Defizite der Eingriffsregelung nicht zuletzt in ihren Akzeptanzproblemen begründet sind, die sich wiederum weniger in Skepsis in Bezug auf den ökologischen Sinn der festgesetzten Kompensations-maßnahmen als vielmehr in deren Einschätzung als lästiger Kostenfaktor äußern. Das bedeutet nicht, dass Abstriche am Kompensationsanspruch gemacht werden sollten, aber eben doch, dass die Maßnahmen gerade in Zeiten knapper Kassen dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz so weit wie möglich genügen sollten.

Dagegen ist es nicht Ziel der vorliegenden Arbeit, auch die tatsächliche Eingriffswirkung durch den Autobahnausbau hinreichend genau nachzuprüfen, mit den Prognosen der Begleitplanung zu vergleichen und so zusammen mit den festgestellten und prognostizierten Kompensationswirkungen zu einer Nach-bilanzierung des Vorhabens zu gelangen. Stattdessen wird versucht, aus dem Prüfergebnis über das konkrete Beispiel hinausreichende Handlungsempfeh-lungen abzuleiten und somit die von Erfolgskontrollen zu fordernde Rückkoppelungswirkung auf die Planung im Sinne der Optimierung künftiger Maßnahmenumsetzungen zu erreichen.